Mitgliedschaft

Wer darf Mitglied werden im Lohnsteuerhilfeverein Münsterland?

  • Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Beamte)
  • Arbeitssuchende, Studenten...
  • Rentner und Pensionäre
  • Kapitalanleger*
  • Vermieter*
  • Unterhaltsempfänger
  • Ab 2022: Besitzer von kleinen Photovoltaikanlagen, die die Kriterien des § 3 Nr. 72 EstG erfüllen. Wichtiger Hinweis: Bei der Umsatzsteuer besteht weiterhin keine Beratungsbefugnis!

* Die Einnahmen dürfen insgesamt die Höhe von 18.000,00 € pro Jahr (im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften 36.000,00 € pro Jahr) nicht überschreiten.

Mitgliedsbeiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge werden jährlich erhoben und richten sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung.

Gem. Satzung des Vereins sind die Mitgliedsbeiträge sozial gestaffelt und orientieren sich an Ihren Einnahmen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 60,00 €.

Ihren individuellen Mitgliedsbeitrag werden wir gern in einem persönlichen Gespräch erörtern. Übrigens ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich abzugsfähig.

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. Mit dem am Jahresanfang fälligen Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen des Jahres abgegolten, weitere Gebühren fallen nicht an.

Die Mitgliedschaft ist problemlos mit einfachem Schreiben zum 30. September eines jeden Jahres kündbar.